§ 423 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 423 Wirkung des Erlasses


§ 423 wird in 6 Vorschriften zitiert

Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.

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Zitierungen von § 423 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 423 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 425 BGB Wirkung anderer Tatsachen
... Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken, soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ...
§ 429 BGB Wirkung von Veränderungen
... Schuldner. (3) Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ 422, 423 , 425 entsprechende Anwendung. Insbesondere bleiben, wenn ein Gesamtgläubiger seine ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gentechnikgesetz (GenTG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1993 BGBl. I S. 2066; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
§ 32 GenTG Haftung (vom 22.07.2017)
... von dem einen oder anderen Teil verursacht worden ist; im übrigen gelten die §§ 421 bis 425 sowie § 426 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.  ...

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 33d GWB Gesamtschuldnerische Haftung (vom 27.12.2016)
... Maß sie den Schaden verursacht haben. Im Übrigen finden die §§ 421 bis 425 sowie 426 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. ...

Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
G. v. 15.12.1989 BGBl. I S. 2198; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2421
§ 5 ProdHaftG Mehrere Ersatzpflichtige
... dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist; im übrigen gelten die §§ 421 bis 425 sowie § 426 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Bürgerlichen ...

Rechtsträger-Abwicklungsgesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch Artikel 215 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 6 RTrAbwG Herausgabepflicht
... übertragen worden oder übergegangen, finden die Vorschriften der §§ 421 bis 426 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit der Maßgabe Anwendung, daß die ...


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