Bei Verlust oder Beschädigung des Gutes hat der Frachtführer über den nach §
429 zu leistenden Ersatz hinaus die Kosten der Feststellung des Schadens zu tragen.
§ 461 HGB Haftung des Spediteurs ... des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. Die §§ 426, 427, 429, 430 , 431 Abs. 1, 2 und 4, die §§ 432, 434 bis 436 sind entsprechend anzuwenden. ...
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831