(1)
1Das Verfügungsrecht nach den §§
418 und
419 steht, wenn ein Ladeschein ausgestellt worden ist, ausschließlich dem legitimierten Besitzer des Ladescheins zu.
2Der Frachtführer darf Weisungen nur gegen Vorlage des Ladescheins ausführen.
3Weisungen des legitimierten Besitzers des Ladescheins darf er jedoch nicht ausführen, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass der legitimierte Besitzer des Ladescheins nicht der aus dem Ladeschein Berechtigte ist.
(2) 1Befolgt der Frachtführer Weisungen, ohne sich den Ladeschein vorlegen zu lassen, haftet er dem aus dem Ladeschein Berechtigten für den Schaden, der diesem daraus entsteht. 2Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
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§ 419 HGB Beförderungs- und Ablieferungshindernisse (vom 25.04.2013) ... werden kann, so hat der Frachtführer Weisungen des nach § 418 oder § 446 Verfügungsberechtigten einzuholen. Ist der Empfänger verfügungsberechtigt ... kann etwa das Gut entladen und verwahren, für Rechnung des nach § 418 oder § 446 Verfügungsberechtigten einem Dritten zur Verwahrung anvertrauen oder ...
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 1 SeeHaRefG Änderung des Handelsgesetzbuchs ... werden kann, so hat der Frachtführer Weisungen des nach § 418 oder § 446 Verfügungsberechtigten einzuholen." bb) In Satz 2 werden nach den ... die Angabe „§ 418 Abs. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 418 oder § 446 " ersetzt. 13. § 420 wird wie folgt geändert: a) Der ... werden vor dem Wort „Empfänger" die Wörter „nach § 418 oder § 446 verfügungsberechtigten" eingefügt. 22. Der bisherige § 442 wird ... oder 3. auf den Namen des Besitzers lautet." 26. Die §§ 445 bis 449 werden wie folgt gefasst: „§ 445 Ablieferung gegen Rückgabe ... ist auf den Betrag begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. § 446 Befolgung von Weisungen (1) Das Verfügungsrecht nach den §§ 418 und 419 ... 414, 418 Absatz 6, § 422 Absatz 3, den §§ 425 bis 438, 445 Absatz 3 und § 446 Absatz 2 nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im Einzelnen ausgehandelt wird, auch wenn ...