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§ 44 - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 44 Zuständigkeit



(1) 1Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt das Oberlandesgericht. 2§ 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) Örtlich zuständig ist

1.
im Fall der Durchlieferung auf dem Land- oder Seeweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verfolgte voraussichtlich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes überstellt werden wird,

2.
im Fall der Durchlieferung auf dem Luftweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die erste Zwischenlandung stattfinden soll.

(3) Ist eine Zuständigkeit nach Absatz 2 Nr. 2 nicht begründet, so ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig.

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Zitierungen von § 44 IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 IRG Durchbeförderung von Zeugen
... wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27, 30 Abs. 1, §§ 42, 44 , 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten ...
§ 65 IRG Durchbeförderung zur Vollstreckung
... Staat, der die Vollstreckung übernommen hat, gelten § 43 Abs. 2 bis 4, §§ 44 , 45 und 47 entsprechend mit der Maßgabe, daß das Ersuchen auch von einer ...
§ 84m IRG Durchbeförderungsverfahren (vom 25.07.2015)
... Für das Durchbeförderungsverfahren gelten die §§ 44 und 45 Absatz 1, 2, 4 bis 7 entsprechend. Eine Durchbeförderung ist zu bewilligen, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 10.04.1995 BGBl. I S. 485; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 3 YUGStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
...  (4) Für das Verfahren gelten § 43 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, §§ 44 , 45 Abs. 2 bis 7, § 47 Abs. 1 bis 5, 7 bis 8 des Gesetzes über die internationale ...

Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetz
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 843; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
§ 3 RUAStrGHG Überstellung und Durchbeförderung
...  (4) Für das Verfahren gelten § 43 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, §§ 44 , 45 Abs. 2 bis 7, § 47 Abs. 1 bis 5, 7 bis 8 des Gesetzes über die internationale ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 2 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 2 Nummer 1) (vom 25.07.2015)
... Teil Durchlieferung § 43 Zulässigkeit der Durchlieferung § 44 Zuständigkeit § 45 Durchlieferungsverfahren § 46 Durchlieferung bei ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
...  (1) Für das Durchbeförderungsverfahren gelten die §§ 44 und 45 Absatz 1, 2, 4 bis 7 entsprechend. Eine Durchbeförderung ist zu bewilligen, wenn ein ...