§ 45a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 87
Artikel 2 BJagdGuaÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 45a durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 45a (weggefallen)". ... wird die Angabe zu § 45a durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 45a (weggefallen) ". 2. § 45a wird gestrichen. 3. § 69 Absatz 2 wird wie folgt ... die folgende Angabe ersetzt: „§ 45a (weggefallen)". 2. § 45a wird gestrichen. 3. § 69 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1362, 1436
Artikel 1 4. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 29.07.2022) ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von ... des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt." 3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt: „§ 45b ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 440
Artikel 1 2. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 45 folgende Angabe eingefügt: „ § 45a Umgang mit dem Wolf". 2. § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt ... ernster wirtschaftlicher Schäden,". 3. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „§ 45a Umgang mit dem Wolf (1) Das Füttern ... 3. Nach § 45 wird folgender § 45a eingefügt: „ § 45a Umgang mit dem Wolf (1) Das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden ... b) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt: „5a. entgegen § 45a Absatz 1 Satz 1 ein wildlebendes Exemplar der Art Wolf (Canis lupus) füttert oder mit Futter anlockt ...
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