Auf Vereinbarungen, die nach den
§§ 45b und
45c erlaubte Nutzungen zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 63 UrhG Quellenangabe (vom 07.06.2021) ... ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58, 59 sowie der §§ 60a bis 60c, 61, 61c, 61d und 61f ...
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2014
Artikel 1 UrhGÄndG 2018 Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... § 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung § 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis". 2. § 45a wird ... die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden, sondern ausschließlich die §§ 45b bis 45d ." 3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d ... 45b bis 45d." 3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt: „§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung ... sowie des § 89 des Verwertungsgesellschaftengesetzes. § 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis Auf Vereinbarungen, die ... § 87c wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die §§ 45b bis 45d gelten entsprechend." 6. § 95b wird wie folgt geändert: a) ...