§ 46 - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 46 Emissionskataster


§ 46 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Soweit es zur Erfüllung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union erforderlich ist, stellen die zuständigen Behörden Emissionskataster auf.


Text in der Fassung des Artikels 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes G. v. 26. November 2010 BGBl. I S. 1728 m.W.v. 4. Dezember 2010

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Frühere Fassungen von § 46 BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.12.2010Artikel 1 Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vom 26.11.2010 BGBl. I S. 1728

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 46 BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 19 SchfHwG Führung des Kehrbuchs (vom 01.12.2020)
... § 15 Satz 1; 8. die für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1804, 3108
Artikel 1 BioKraftFÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... In Satz 6 wird nach den Wörtern „Steuerentlastung nach" die Angabe „§ 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder" eingefügt. e) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1728
Artikel 1 9. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... Union" ersetzt. 6. In § 7 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 4 Satz 3, § 46 und § 48a Absatz 1 Satz 1, Absatz 1a Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Schornsteinfegergesetz (SchfG)
neugefasst durch B. v. 10.08.1998 BGBl. I S. 2071; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 4 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242
§ 13 SchfG Aufgaben (vom 02.04.2009)
... und Weiterleitung der für die Aufstellung von Emissionskatastern im Sinne des § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlichen Angaben nach Maßgabe der ...


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