§ 46 - MT-Berufe-Gesetz (MTBG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2023, abweichend § 69 ab 04.03.2021; FNA: 2124-28 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 46 Anerkennung von außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbenen Berufsqualifikationen


§ 46 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene Berufsqualifikation erfüllt die Voraussetzung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, wenn diese Berufsqualifikation anerkannt wird.

(2) Eine Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn

1.
sie mit einer der in diesem Gesetz geregelten Berufsqualifikationen gleichwertig ist oder

2.
die antragstellende Person die erforderliche Anpassungsmaßnahme erfolgreich absolviert hat.

(3) Eine Berufsqualifikation ist mit einer der in diesem Gesetz geregelten Berufsqualifikationen gleichwertig, wenn

1.
sie sich nicht wesentlich unterscheidet von der jeweiligen in diesem Gesetz geregelten Berufsqualifikation

a)
„Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik" oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik",

b)
„Medizinische Technologin für Radiologie" oder „Medizinischer Technologe für Radiologie",

c)
„Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik" oder „Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik" oder

d)
„Medizinische Technologin für Veterinärmedizin" oder „Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin"

oder

2.
wesentliche Unterschiede vollständig durch den Nachweis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen nach § 48 ausgeglichen werden.

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Zitierungen von § 46 MTBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 MTBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 57 MTBG Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
... in diesem Gesetz geregelten Berufe entspricht, und c) entweder aa) nach § 46 Absatz 3 , § 47 und § 48 mit einer der in diesem Gesetz geregelten Berufsqualifikationen, in dem ...


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