Artikel 46 - NIS-2-Richtlinie (NIS2 k.a.Abk.)

ABl. L 333, 27.12.2022, S. 80; zuletzt geändert durch Berichtigung ABl. L, 2023/90206, 22.12.2023
Geltung ab 16.01.2023
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Artikel 46 Adressaten


Artikel 46 wird in 1 Vorschrift zitiert

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Zitierungen von Artikel 46 NIS-2-Richtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 46 NIS2 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NIS2 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

ANHANG III NIS2 ENTSPRECHUNGSTABELLE
...  Artikel 45 Artikel 27 Artikel 46 Anhang I Nummer 1 Artikel 11 Absatz 1 ...


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