Artikel 46 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 46 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 46 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 BerRehaG § 19

§ 19 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „Verwendung personenbezogener" durch die Wörter „Verarbeitung von personenbezogenen" ersetzt.

2.
In dem Wortlaut werden die Wörter „verarbeitet und genutzt werden" durch die Wörter „verarbeitet werden" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 46 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 46 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1752
Artikel 3 RehaRVG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 46 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 Satz 1 ...


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