§ 475c Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente
(1)
1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift.
2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist
§ 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden.
(2) Der Unternehmer haftet über die
§§ 434 und
475b hinaus auch dafür, dass die digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums, mindestens aber für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der Ablieferung der Ware, den Anforderungen des
§ 475b Absatz 2 entsprechen.
Frühere Fassungen von § 475c BGB
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interne Verweise§ 475a BGB Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte (vom 01.01.2022) ... 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. ... 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln. ...
§ 475e BGB Sonderbestimmungen für die Verjährung (vom 01.01.2022) ... Im Fall der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 DigKRG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... der Ware gleichsteht." 7. Nach § 475a werden die folgenden §§ 475b bis 475e eingefügt: „§ 475b Sachmangel einer Ware mit digitalen ... oder derjenige übergeben hat, der die digitalen Elemente bereitgestellt hat. § 475c Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen ... die Verjährung (1) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105
Artikel 1 DigVRLUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (vom 01.01.2022) ... 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln nicht anzuwenden. ... 1 Satz 2, die §§ 434 bis 442, 475 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 bis 6, die §§ 475b bis 475e und die §§ 476 und 477 über die Rechte bei Mängeln. An ...
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