(1) Die Börsenmantelaktiengesellschaft kann selbstständige Optionsscheine ausgeben, die auf einen Bezug von Aktien der Gesellschaft gerichtet sind und aus einer bedingten Kapitalerhöhung nach
§ 192 des Aktiengesetzes bedient werden.
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G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 11 ZuFinG Änderung des Börsengesetzes ... Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr § 47a Aktienoptionen § 47b Beendigung der Börsenmantelaktiengesellschaft; ... 48 Monate nicht übersteigt. (4) Die besonderen Vorgaben der §§ 44 bis 47b gelten für Aktiengesellschaften, wenn 1. deren Satzung den in Absatz 1 ... § 27 Absatz 4 des Aktiengesetzes der Rückzahlung einer Einlage entspricht. § 47a Aktienoptionen (1) Die Börsenmantelaktiengesellschaft kann selbstständige ...