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§ 48a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch
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§ 48a Sonstige betreute Wohnform



(1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend.

(2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung.



 

Zitierungen von § 48a SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe (vom 01.01.2023)
... Erteilung nachträglicher Auflagen und die damit verbundenen Aufgaben (§§ 45 bis 47, 48a ), 5. die Tätigkeitsuntersagung (§§ 48, 48a), 6. die ... (§§ 45 bis 47, 48a), 5. die Tätigkeitsuntersagung (§§ 48, 48a ), 6. die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50), 7. ...
§ 62 SGB VIII Datenerhebung (vom 10.06.2021)
... des Zehnten Buches oder c) die Wahrnehmung einer Aufgabe nach den §§ 42 bis 48a und nach § 52 oder d) die Erfüllung des Schutzauftrages bei ...
§ 85 SGB VIII Sachliche Zuständigkeit *) (vom 01.01.2023)
... der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a ), 7. die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und ... dieses Gesetzes geltenden landesrechtlichen Regelungen, die die in den §§ 45 bis 48a bestimmten Aufgaben einschließlich der damit verbundenen Aufgaben nach Absatz 2 Nr. 2 bis 5 ...
§ 87a SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung (vom 10.06.2021)
... sowie für die Rücknahme oder den Widerruf dieser Erlaubnis (§ 45 Abs. 1 und 2, § 48a ), die örtliche Prüfung (§§ 46, 48a), die Entgegennahme von Meldungen (§ ... Erlaubnis (§ 45 Abs. 1 und 2, § 48a), die örtliche Prüfung (§§ 46, 48a ), die Entgegennahme von Meldungen (§ 47 Abs. 1 und 2, § 48a) und die Ausnahme von der ... Prüfung (§§ 46, 48a), die Entgegennahme von Meldungen (§ 47 Abs. 1 und 2, § 48a ) und die Ausnahme von der Meldepflicht (§ 47 Abs. 3, § 48a) sowie die Untersagung der ... (§ 47 Abs. 1 und 2, § 48a) und die Ausnahme von der Meldepflicht (§ 47 Abs. 3, § 48a ) sowie die Untersagung der weiteren Beschäftigung des Leiters oder eines Mitarbeiters ... Untersagung der weiteren Beschäftigung des Leiters oder eines Mitarbeiters (§§ 48, 48a ) ist der überörtliche Träger oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde ... ist. (3) Für die Mitwirkung an der örtlichen Prüfung (§§ 46, 48a ) ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung oder die ...
§ 104 SGB VIII Bußgeldvorschriften (vom 10.06.2021)
... Unterkunft gewährt, 2. entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48a Abs. 1 , ohne Erlaubnis eine Einrichtung oder eine sonstige Wohnform betreibt oder 3. entgegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... aa) In Nummer 2 Buchstabe c werden nach den Wörtern „nach den §§ 42 bis 48a " die Wörter „und nach § 52" eingefügt. bb) Nummer 2 ...