§ 4 - Zweihundertdreiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Magdeburg/Cochstedt) (EDBC-IFR-PV k.a.Abk.)

V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 288
Geltung ab 23.01.2025; FNA: 96-1-2-243-1 Luftverkehr

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 23. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweihundertdreiundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Regionalflughafen Magdeburg/Cochstedt) vom 17. Mai 2010 (BAnz. S. 1945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2021 (BAnz AT 15.04.2021 V2) geändert worden ist, außer Kraft.



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