(1) Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, monatlich bei allen Betreibern von Anlagen
- 1.
- zur Gewinnung von Erdgas die Menge des gewonnenen Erdgases,
- 2.
- zum Transport von Erdgas Angaben über die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
- 3.
- zur Speicherung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- Speichersaldo am Monatsende,
- b)
- Speicherfüllstände am Monatsende.
(2) Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, monatlich
- 1.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Gewinnung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des gewonnenen Erdgases,
- b)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- 2.
- bei allen Betreibern von Anlagen zum Transport von Erdgas oder Biogas durch Fernleitungen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des in das Fernleitungsnetz eingespeisten Erdgases,
- b)
- die Menge des in das Fernleitungsnetz eingespeisten Biogases,
- c)
- die Menge des aus dem Fernleitungsnetz ausgespeisten Gases,
- d)
- die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
- e)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- 3.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Speicherung von Erdgas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- den Speichersaldo am Monatsende,
- b)
- die Speicherfüllstände am Monatsende,
- c)
- die Menge des Eigenverbrauchs.
(3) 1Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, jährlich für das Vorjahr
- 1.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Gewinnung und Erzeugung von Gas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des gewonnenen und erzeugten Gases,
- b)
- die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen,
- c)
- die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen,
- d)
- die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten,
- e)
- die Menge des abgefackelten Gases,
- f)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- g)
- die Menge der sonstigen Verluste,
- 2.
- bei allen Betreibern von Anlagen zum Transport von Gas durch Fernleitungen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des eingespeisten Gases,
- b)
- die Ein- und Ausfuhr von Erdgas in physischen Mengen, getrennt nach Nachbarstaaten,
- c)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- d)
- die Menge der sonstigen Verluste,
- 3.
- bei allen Betreibern von Anlagen zur Speicherung von Gas Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Anzahl, die Art, das Arbeitsvolumen und die maximale Ausspeiseleistung der Speicher,
- b)
- die am Jahresende kumulierte Menge des eingespeisten Gases und die am Jahresende kumulierte Menge des ausgespeisten Gases,
- c)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- d)
- die Menge der sonstigen Verluste,
- 4.
- bei allen Betreibern von Gasverteilernetzen Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Menge des in das Gasverteilernetz eingespeisten Gases,
- b)
- die Menge des Eigenverbrauchs,
- c)
- die Menge der sonstigen Verluste,
- 5.
- bei allen Gaslieferanten und Großhändlern Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
- a)
- die Ein- und Ausfuhr von Erdgas nach Vertragsmengen, getrennt nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten,
- b)
- die Menge des abgesetzten Gases, getrennt nach Abnehmergruppen,
- c)
- die Erlöse aus dem Absatz von Gas, getrennt nach Abnehmergruppen.
2Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4 Buchstabe a sind auch nach Gasarten getrennt zu erfassen.
3Die Angaben nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d und Nummer 4 Buchstabe b und c schließen Erdgasverdichterstationen mit ein.
4Die Angaben nach Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c schließen Kissengas mit ein.
5Die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, Nummer 2 Buchstabe a, c und d, Nummer 3 Buchstabe b, Nummer 4 Buchstabe a sowie Nummer 5 Buchstabe b und c sind auch länderweise zu erfassen.
§ 10 EnStatG Auskunftspflicht ... zur Erzeugung für die Eigenversorgung betreiben, 3. für die Erhebung nach § 4 Absatz 1 die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen zur Gewinnung, ... zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas betreiben, 4. für die Erhebung nach § 4 Absatz 2 : a) die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen ... sind und Ein- und Ausfuhr betreiben, 5. für die Erhebung nach § 4 Absatz 3 : a) die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen ...
§ 12 EnStatG Verordnungsermächtigung (vom 26.11.2019) ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die nach den §§ 3, 4 Absatz 3 , den §§ 5, 7 und 8 durchzuführenden Erhebungen 1. die Durchführung ... Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für die Erhebungen nach § 4 Absatz 1 und 2 sowie § 6 einzelne Erhebungsmerkmale auszusetzen oder einzelne neue Erhebungsmerkmale ...