Die
Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Satz 8 wird folgender Satz eingefügt:
„Im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes soll der Bescheid innerhalb von zwei Monaten erteilt werden."
- bb)
- In dem neuen Satz 10 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 wird nach der Angabe „8" die Angabe „und 9" eingefügt.
- 2.
- Dem § 4 Absatz 7 wird folgender Satz angefügt:
„Abweichend von Satz 1 können die Länder Abweichungen von den durch Rechtsverordnung im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen."
- 3.
- In § 10 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt.
- 4.
- In § 14b Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt.
V. v. 20.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 99
Artikel 1 BÄOAnlÄndV ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307 ) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt gefasst: „Anlage (zu § ...