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Artikel 4 - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)

Artikel 4 Beförderungsvertrag


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Kapitels unterliegen der Abschluss und die Ausführung eines Beförderungsvertrags sowie die Bereitstellung von Informationen und Fahrkarten den Bestimmungen in Anhang I Titel II und III.



 

Zitierungen von Artikel 4 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... Nummer 22 Artikel 4 Artikel 4 - Artikel 5  ...