§ 4 - Gasspeicherbefüllungsverordnung (GasSpBefüllV)

V. v. 01.06.2022 BAnz AT 01.06.2022 V1
Geltung ab 02.06.2022; FNA: 752-6-26 Elektrizität und Gas

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. April 2025 GasSpBefüllV offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. Juni 2022.



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