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Artikel 4 - Paketboten-Schutz-Gesetz (PaketbSG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1602 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 302
Geltung ab 23.11.2019, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 (aufgehoben)


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert




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Frühere Fassungen von Artikel 4 Paketboten-Schutz-Gesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2025Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 302

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 4 Paketboten-Schutz-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PaketbSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PaketbSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Artikel 6 PsychThAusbRefG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1602 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 wird ...