Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach
§ 1 Nummer 3 sind für jeden Vorgang:
- 1.
- die Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges,
- 2.
- der Ort der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges und
- 3.
- die Untersagung der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges.