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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union und zur Aufhebung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BGBEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Vermögensanlagengesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 28. Mai 2022 VermAnlG § 11

In § 11 Absatz 2 Satz 3 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 357a" durch die Angabe „§ 357b" ersetzt.

 
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