Artikel 4 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des BND-Gesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 BNDG § 3, § 4, § 8, mWv. 1. Januar 2022 § 25

(FNA 12-6)

Das BND-Gesetz vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. April 2021 (BGBl. I S. 771) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§ 8a Absatz 2" durch die Wörter „§ 8a Absatz 1 und 2" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 8a Absatz 2" durch die Wörter „§ 8a Absatz 1 und 2" ersetzt.

2.
In § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 3 Nummer 6 und § 172 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt.

3.
In § 8 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 110" durch die Angabe „§ 170" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2022

4.
In § 25 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ 110 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 170 des Telekommunikationsgesetzes" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 4 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 61 TKMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Kraft. (2) Artikel 58 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 4 und Artikel 59 treten am 1. Januar 2022 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Artikel 7 TTDSGEG Änderung des BND-Gesetzes
... Satz 1 Nummer 2 des BND-Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2979), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 14 Absatz 1 des ...


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