Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben

§ 4 - Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 (LärmSchV WM-2022 k.a.Abk.)

V. v. 02.11.2022 BAnz AT 08.11.2022 V2
Geltung ab 09.11.2022 bis 31.12.2022; FNA: 2129-8-0-8 Umweltschutz
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. Januar 2023 LärmSchV WM-2022

Diese Verordnung tritt am 9. November 2022 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.



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