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§ 4 - Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

Artikel 1 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Geltung ab 29.07.2017; FNA: 703-7 Kartellrecht
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§ 4 Mitteilungen



(1) 1Die Strafverfolgungsbehörden und die Behörden, die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufen sind, teilen bei Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 und 2 der Registerbehörde unverzüglich die in § 3 Absatz 1 bezeichneten Daten mit. 2§ 30 der Abgabenordnung steht der Mitteilung von Entscheidungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d sowie nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d nicht entgegen.

(2) 1Die Registerbehörde prüft die übermittelten Daten und sieht von einer Eintragung ab, wenn die Daten offensichtlich fehlerhaft sind. 2Stellt sich die Fehlerhaftigkeit erst nach der Eintragung heraus, berichtigt oder löscht die Registerbehörde die betroffenen Daten von Amts wegen. 3§ 8 Absatz 3 gilt entsprechend.

(3) Werden den Strafverfolgungsbehörden oder den Behörden, die für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufen sind, Umstände bekannt, die einer weiteren Speicherung der übermittelten Daten im Wettbewerbsregister entgegenstehen, so haben sie die Registerbehörde unverzüglich zu unterrichten.

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Zitierungen von § 4 WRegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 WRegG Inhalt der Eintragung in das Wettbewerbsregister (vom 01.01.2024)
... Die Registerbehörde speichert folgende Daten, die ihr von einer nach § 4 zur Mitteilung verpflichteten Behörde übermittelt wurden, in einer elektronischen ...
§ 7 WRegG Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister nach Fristablauf; Rechtswirkung der Löschung
... Fristen ist die längere Frist maßgeblich. Die Regelungen des § 4 Absatz 2 Satz 2 und des § 8 Absatz 1 Satz 3 bleiben unberührt. (2) Ist eine ...
§ 10 WRegG Verordnungsermächtigung (vom 19.01.2021)
... Mitteilung nach § 3 Absatz 2, 5. Anforderungen an den Inhalt der Mitteilung nach § 4 einschließlich eines von den mitteilungspflichtigen Stellen zu verwendenden ...
§ 12 WRegG Anwendungsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Nummer 1 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. *) (2) Die §§ 2 und 4 sind nach Ablauf des Monats, der auf den Tag der Bekanntmachung nach Absatz 1 Nummer 2 folgt, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)
V. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 809
§ 2 WRegV Nutzung des Portals
... Behörden eine Erklärung des zu registrierenden Nutzers, dass es sich um eine nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes mitteilungspflichtige Behörde handelt und e) bei Auftraggebern eine ... anzuzeigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen als mitteilungspflichtige Behörde nach § 4 Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes oder als abfrageverpflichteter oder abfrageberechtigter Auftraggeber nach § 6 Absatz 1 und 2 ...
§ 4 WRegV Pflichten der mitteilungspflichtigen Behörden
... automatisierte elektronische Eingangsbestätigung auszustellen. (2) Zu den nach § 4 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes zu übermittelnden Daten ... Behörde hat an die Registerbehörde die in § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes und die in § 4 Absatz 2 genannten Daten mit folgender Maßgabe zu übermitteln: ...
§ 13 WRegV Protokollierung
... übermittelt hat, 4. bei Mitteilungen der mitteilungspflichtigen Behörden nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes die in § 3 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des Wettbewerbsregistergesetzes genannten Daten,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 10 GWBDigiG Änderung des Wettbewerbsregistergesetzes
... nach Nummer 1 im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (2) Die §§ 2 und 4 sind nach Ablauf des Monats, der auf den Tag der Bekanntmachung nach Absatz 1 Nummer 2 folgt, ...