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§ 4 - Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 8601-1-1 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 4 Sach- und Dienstleistungen des Mieters
(1) Erbringt der Mieter Sach- oder Dienstleistungen für den Vermieter und wird deshalb die Miete ermäßigt, ist die ermäßigte Miete zu Grunde zu legen.
(2) Erbringt der Mieter Sach- oder Dienstleistungen für den Vermieter und erhält er dafür von diesem eine bestimmte Vergütung, ist diese Vergütung ohne Einfluss auf die Miete.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches G. v. 24. September 2008 BGBl. I S. 1856 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 4 WoGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1856 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 WoGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WoGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WoGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Artikel 3 WoGG-NG Änderung der Wohngeldverordnung
... § 2 Miete § 3 Mietvorauszahlungen und Mieterdarlehen § 4 Sach- und Dienstleistungen des Mieters § 5 Nicht feststehende Betriebskosten ... 7. In § 3 Abs. 2 wird das Wort so" gestrichen. 8. In § 4 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort so" gestrichen. 9. In § 5 werden die ...
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