§ 4b Bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testung
1Nach einem positiven Antigen-Test hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2. 2Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung. 3Nach einem positiven Nukleinsäurenachweis hat die getestete Person bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Virusvariante einen Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.
Frühere Fassungen von § 4b TestV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 1 TestV Anspruch (vom 05.05.2021) ... Versicherte haben nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf Testung in Bezug ... nach einem positiven Antigen-Test sowie für eine variantenspezifische PCR-Testung nach § 4b besteht ein Anspruch nach den Absätzen 1 und ...
§ 5 TestV Häufigkeit der Testungen ... werden. Die bestätigende Diagnostik und die variantenspezifische PCR-Testung nach § 4b umfasst für jeden Einzelfall bis zu zwei Testungen. (2) Testungen nach ...
§ 7 TestV Abrechnung der Leistungen (vom 05.05.2021) ... Im Vordruck ist insbesondere nach der Art der Testung, den in den §§ 2 bis 4b genannten Fällen und in den Fällen der §§ 3 und 4 danach zu differenzieren, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 03.05.2021 BAnz AT 04.05.2021 V1
Artikel 1 1. TestVÄndV ... festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen." 2. In § 4b wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Dies gilt auch nach einem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/4b_TestV.htm