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§ 4j - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 4j (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 353 m.W.v. 24. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 4j EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 24.12.2025 | Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353 |
| aktuell vorher | 28.12.2023 | Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397 |
| aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 1 ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2035 |
| aktuell vorher | 05.07.2017 | Artikel 1 Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 BGBl. I S. 2074 |
| aktuell | vor 05.07.2017 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4j EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4j EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a), 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2026)
... dem 14. Dezember 2023 beginnen und nicht vor dem 1. Januar 2024 enden. (8c) § 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals ... ist erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen. § 4j Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397) sind ... erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 entstehen. § 4j ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. (8d) § ... 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals für Aufwendungen im Sinne des § 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) anzuwenden, die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 1 ATADUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 4j folgende Angabe eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei ... 3 sind" durch die Wörter „Absatz 2 Satz 2 ist" ersetzt. 5. In § 4j Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt. ... Angabe „Absatz 3" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt. 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei ... Wert." 8. § 9 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 4j , 4k, 6 Absatz 1 Nummer 1a und § 6e gelten entsprechend." 9. § 36 Absatz ...
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 1 RÜbStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... wird nach der Angabe zu § 4i folgende Angabe eingefügt: „ § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen". 2. § 3 Nummer 71 wird wie ... sind nicht zu berücksichtigen." 3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt: „§ 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen ... 3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt: „ § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen (1) Aufwendungen für die ... ersetzt. 5. § 9 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 4j und 6 Absatz 1 Nummer 1a gelten entsprechend." 6. § 34a wird wie folgt ... b) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 8a eingefügt: „(8a) § 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals ... 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) ist erstmals für Aufwendungen im Sinne des § 4j in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) anzuwenden, die ...
Artikel 5 RÜbStG Änderung des Außensteuergesetzes
... Betriebs oder einer inländischen Betriebsstätte anknüpfen, und die §§ 4h, 4j des Einkommensteuergesetzes sowie die §§ 8a, 8b Absatz 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes bleiben ...
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 4 MindStAnpG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 4j durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 4j (weggefallen)". 2. ... wird die Angabe zu § 4j durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 4j (weggefallen) ". 2. § 4j wird gestrichen. 3. In § 9 Absatz 5 Satz 2 wird die ... durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 4j (weggefallen)". 2. § 4j wird gestrichen. 3. In § 9 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 4j," ... 2. § 4j wird gestrichen. 3. In § 9 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „ § 4j ," gestrichen. 4. § 52 wird wie folgt geändert: a) Nach ... a) Nach Absatz 8c Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: „ § 4j ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden." b) Nach Absatz ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397
Artikel 4 MinStGEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4j wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „25 ... 2. Dem § 52 Absatz 8b wird folgender Satz angefügt: „ § 4j Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397) sind ...
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