§ 50 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 50 PostG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 135 2. DSAnpUG-EU Änderung des Postgesetzes ... § 41b Ausweisdaten § 41c Fundbriefe". b) Die Angabe zu § 50 wird gestrichen. 2. § 40 Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 41 wird ... Informationsfreiheit nach der Verordnung (EU) 2016/679 bleiben unberührt." 6. § 50 wird ...
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