Aktionäre sind unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
§ 71 AktG Erwerb eigener Aktien (vom 01.03.2023) ... darf, festlegt. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. § 53a ist auf Erwerb und Veräußerung anzuwenden. Erwerb und Veräußerung ...