§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
(1) Die Ansprüche nach den §§
54 bis 54c,
54e Abs. 2, §§
54f und
54g können nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2)
1Jedem Berechtigten steht ein angemessener Anteil an den nach den §§
54 bis 54c gezahlten Vergütungen zu.
2Soweit Werke mit technischen Maßnahmen gemäß §
95a geschützt sind, werden sie bei der Verteilung der Einnahmen nicht berücksichtigt.
(3)
1Für Mitteilungen nach §
54b Abs. 3 und §
54e haben die Verwertungsgesellschaften dem Deutschen Patent- und Markenamt eine gemeinsame Empfangsstelle zu bezeichnen.
2Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt diese im Bundesanzeiger bekannt.
(4)
1Das Deutsche Patent- und Markenamt kann Muster für die Mitteilungen nach §
54b Abs. 3 Nr. 2 und §
54e im Bundesanzeiger bekannt machen.
2Werden Muster bekannt gemacht, sind diese zu verwenden.
(5) Die Verwertungsgesellschaften und die Empfangsstelle dürfen die gemäß §
54b Abs. 3 Nr. 2, den §§
54e und
54f erhaltenen Angaben nur zur Geltendmachung der Ansprüche nach Absatz 1 verwenden.
Frühere Fassungen von § 54h UrhG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 54e UrhG Meldepflicht (vom 01.01.2008) ... verpflichtet, Art und Stückzahl der eingeführten Gegenstände der nach § 54h Abs. 3 bezeichneten Empfangsstelle monatlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats ...
§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021) ... tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 23, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden. *) (2) Das Recht ist ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen ... das Wort „elektronischen" gestrichen. (53) In § 54h Absatz 4 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt ...
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008) ... In § 71 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter Die §§ 5, 15 bis 24, 26, 27, 45 bis 63 und 88" durch die Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die ... Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 24, 26, 27, 44a bis 63 und 88" ersetzt. 5. Dem § 74 wird folgender Absatz 3 angefügt: ...
Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3346
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden." 14. Die §§ 54 bis 54h werden wie folgt gefasst: § 54 Vergütungspflicht (1) Ist ... Stückzahl der bezogenen Geräte und Speichermedien und seine Bezugsquelle der nach § 54h Abs. 3 bezeichneten Empfangsstelle jeweils zum 10. Januar und 10. Juli für das vorangegangene ... verpflichtet, Art und Stückzahl der eingeführten Gegenstände der nach § 54h Abs. 3 bezeichneten Empfangsstelle monatlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats ... so ausgeübt werden, dass vermeidbare Betriebsstörungen unterbleiben. § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen (1) Die Ansprüche nach den ...
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