Artikel 58 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 58 Änderung des Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts


Artikel 58 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juni 2021 BNDGuaÄndG Artikel 6

Artikel 6 des Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2021 (BGBl. I S. 771) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 58 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 58 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 61 TKMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 58 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 4 und Artikel 59 ...


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