§ 59 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 59 BDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 1 BDVfBG Änderung des Bundesdisziplinargesetzes ... 54 (weggefallen) § 55 (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „§ 59 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst: „ § 59 (weggefallen) ". h) Die Angabe zu Teil 4 Kapitel 3 wird wie folgt gefasst: ... a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 3 wird Absatz 2. 23. § 59 wird aufgehoben. 24. § 60 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
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