Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2023 aufgehoben

§ 5 - Cannabis-Begleiterhebungs-Verordnung (CanBV)

V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 520 (Nr. 14)
Geltung ab 30.03.2017 bis 31.03.2023; FNA: 860-5-49 Sozialgesetzbuch

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 5 ändert mWv. 1. April 2023 CanBV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und tritt am 31. März 2023 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. März 2017.



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