Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.02.2023 aufgehoben

§ 5 - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

V. v. 26.09.2022 BAnz AT 28.09.2022 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 26
Geltung ab 01.10.2022 bis 02.02.2023; FNA: 805-3-20 Arbeitsschutz
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§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.



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