§ 5 - Deutsches Richtergesetz (DRiG)

neugefasst durch B. v. 19.04.1972 BGBl. I S. 713; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Geltung ab 29.04.1972; FNA: 301-1 Richter
|

§ 5 Befähigung zum Richteramt


§ 5 wird in 10 Vorschriften zitiert

(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 5 DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 DRiG Anerkennung von Prüfungen
... Schwerpunktbereichsprüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 in einem anderen Land im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgelegt hat. Die in einem Land ... (2) Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Befähigung zum Richteramt nach § 5 erworben hat, ist im Bund und in jedem deutschen Land zum Richteramt ...
§ 9 DRiG Voraussetzungen für die Berufungen
... eintritt, 3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und 4. über die erforderliche soziale Kompetenz ...
§ 112 DRiG Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise (vom 01.04.2012)
... vor dem 3. Oktober 1990 im Ausland abgelegt haben, sind als erste Staatsprüfung nach § 5 Abs. 1 anzuerkennen, wenn sie in der Deutschen Demokratischen Republik durch völkerrechtliche ...
§ 112a DRiG Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst (vom 01.04.2012)
... und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 Absatz 1 bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. (2) Die ... nach Absatz 1 hat die Wirkung einer bestandenen ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1. (7) Zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung ...
§ 122 DRiG Staatsanwälte (vom 01.08.2021)
... Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt ( §§ 5 bis 7) besitzt. (2) Dem richterlichen Dienst im Sinne des § 10 Abs. 1 steht eine ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 32 PatAnwAPrV Studium im allgemeinen Recht
... rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität, das mit der ersten Prüfung nach § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes oder dem Bachelor of Laws abschließt. (2) Ein besonders eingerichteter ...
§ 33 PatAnwAPrV Prüfungskommission (vom 01.08.2022)
... Mitgliedern: 1. einer oder einem Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt nach § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes , die oder der möglichst am Bundespatentgericht tätig sein soll, jedoch auch beim ... 2. mindestens vier stellvertretenden Vorsitzenden mit Befähigung zum Richteramt nach § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes , 3. mindestens 20 Personen, die rechtskundige oder technische Mitglieder des Deutschen ...
§ 48 PatAnwAPrV Schriftliche Prüfung (vom 01.08.2021)
... jedem Klausurtermin soll zumindest eine Aufsichtsperson die Befähigung zum Richteramt nach § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes besitzen. Als Aufsichtsperson darf nicht herangezogen werden, wer nach § 49 Absatz ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 4 2. JustizModG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 Abs. 1 bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. (2) Die ... nach Absatz 1 hat die Wirkung einer bestandenen ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1. (7) Zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 17 BQFGEG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung nach § 5 Absatz 1 bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed