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§ 5 - Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)

V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1803 (Nr. 38)
Geltung ab 26.10.2022; FNA: 610-6-8-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 5 Kapitalisierungszeitraum



Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.



 

Zitierungen von § 5 FVerlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FVerlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVerlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FVerlV Wert des Transferpakets
... ein von den Umständen der Funktionsausübung abhängiger Kapitalisierungszeitraum ( § 5 ) zu Grunde zu ...