§ 72 des Einkommensteuergesetzes, das zuletzt durch
Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 6 werden jeweils die Wörter „Bundes- oder" gestrichen und werden die Wörter „Satz 6 bis 9" durch die Wörter „Satz 6 und 7" ersetzt.
- b)
- In Satz 7 werden die Wörter „Satz 8 bis 10" durch die Wörter „Satz 6 bis 8" ersetzt.
- 2.
- Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- von einem Dienstherrn oder Arbeitgeber im Bereich des Bundes".
- 3.
- Absatz 8 Satz 3 wird aufgehoben.
Artikel 43 JStG 2022 Inkrafttreten (vom 01.11.2023) ... Die Artikel 4, 9, 16, 18, 30, 38 und 41 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 5 , 31 und 42 treten am 1. März 2023 in Kraft. (8) Die Artikel 6, 17 und 32 treten am ...