Artikel 5 - Medizinprodukte-EU-Anpassungsverordnung (MPEUAnpV)

V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833 (Nr. 19); Geltung ab 26.05.2021, abweichend siehe Artikel 9
|

Artikel 5 Gebührenverordnung zum Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz und den zu seiner Ausführung ergangenen Rechtsverordnungen


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Mai 2021 MPDGGebV

(gesamter Text siehe Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung - MPDGGebV)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 MPEUAnpV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 MPEUAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPEUAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 MPEUAnpV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... worden ist. (2) Die Artikel 2 und 7 treten am 26. Mai 2022 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt am 1. Oktober 2021 außer ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed