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§ 5 - Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1084; zuletzt geändert durch Artikel 8z3 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 2124-20 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.06.1994; FNA: 2124-20 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 5
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 4 ist
- 1.
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- 2.
- der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen G. v. 30. September 2008 BGBl. I S. 1910 m.W.v. 24. Oktober 2008
Frühere Fassungen von § 5 MPhG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.10.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen vom 30.09.2008 BGBl. I S. 1910 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 MPhG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MPhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MPhG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 MPhG
... 4 Abs. 2 Satz 2 um sechs Monate verkürzt werden, wenn mindestens die Voraussetzung des § 5 Nr. 1 erfüllt ist und die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen
G. v. 30.09.2008 BGBl. I S. 1910
Artikel 1 MPhGuaÄndG Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes
... vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686), wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter die ...
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