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§ 5 - Onlinezugangsgesetz (OZG)

Artikel 9 G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122, 3138 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
Geltung ab 18.08.2017; FNA: 206-7 Öffentliche Informationstechnik
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§ 5 IT-Sicherheit



1Für die im Portalverbund und für die zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten werden die zur Gewährleistung der IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt. 2Die Einhaltung der Standards der IT-Sicherheit ist für alle Stellen verbindlich, die entsprechende IT-Komponenten nutzen. 3Von den in der Rechtsverordnung getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. 4§ 4 Absatz 2 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 5 OZG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.12.2020Artikel 1 Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 77 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuellvor 27.06.2020Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 OZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 OZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV)
V. v. 06.01.2022 BGBl. I S. 18
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 77 11. ZustAnpV Änderung des Onlinezugangsgesetzes
...  In § 5 Satz 1 sowie § 6 Absatz 1 bis 3 des Onlinezugangsgesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, ...

Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2668
Artikel 1 FamLDigG Änderung des Onlinezugangsgesetzes
... und Authentifizierung ihrer Nutzer sind zu berücksichtigen." 3. § 5 Satz 2 wird aufgehoben. 4. In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „den ...