Artikel 5 - RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz (RVLSG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2019 BVV § 2, § 8, § 9

Die Beitragsverfahrensverordnung vom 3. Mai 2006 (BGBl. I S. 1138), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Gleitzone" durch die Wörter „des Übergangsbereichs" ersetzt.

2.
§ 8 Absatz 2 Nummer 5 und 5a wird aufgehoben.

3.
In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Gleitzone" durch die Wörter „des Übergangsbereichs" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 RVLSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RVLSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 RVLSG Inkrafttreten
... Verkündung in Kraft. (2a) Artikel 1 Nummer 4, 7, 9, 9a, 14a und 15 und Artikel 4 bis 6 treten am 1. Juli 2019 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 12a GKV-VEG Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
... 2 Satz 2 der Beitragsverfahrensverordnung vom 3. Mai 2006 (BGBl. I S. 1138), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2016 ) geändert worden ist, werden die Wörter „des halben um den vom Arbeitnehmer allein ...


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