Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2017 an
- 1.
- für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 351 Euro und 1.400 Euro monatlich,
- 2.
- für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 330 Euro und 1.324 Euro.