§ 60 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Artikel 1 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 05.05.2012; FNA: 9232-16 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 60 (aufgehoben)


§ 60 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 60 StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (48. StVRÄndV)
V. v. 26.07.2013 BGBl. I S. 2803
Artikel 2 48. StVRÄndV Änderung der Fahrzeugteileverordnung
... 3a und 4 StVZO)" ersetzt. b) In Nummer 10 Spalte 1 wird die Angabe „(§ 60 Abs. 4 StVZO)" durch die Wörter „(§ 10 Abs. 6 Satz 2 FZV)" ersetzt und ...


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