§ 62 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 62 IfSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 46 SozERG Änderung des Infektionsschutzgesetzes ... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 60 bis 64 gestrichen. 2. § 2 Nummer 11 wird aufgehoben. 3. In § 22 ... Absatz 3 Nummer 2 werden die Wörter „auf die sich gegebenenfalls aus den §§ 60 bis 64 ergebenden Ansprüche bei Eintritt eines Impfschadens" durch die Wörter ... jeweils" durch das Wort „dieser" ersetzt. 5. Die §§ 60 bis 64 werden aufgehoben. 6. § 66 wird wie folgt geändert: a) Die ...
Masernschutzgesetz
G. v. 10.02.2020 BGBl. I S. 148
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