§ 62 - Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)

§ 62 Sprache der EU-Konformitätserklärungen



1Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. 2Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.



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