Außer in den Fällen der §§
281 Abs. 2 und 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung gemäß §
635 Abs. 3 verweigert oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln ... Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, 3. nach den §§ 636 , 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung ... nach § 638 die Vergütung mindern und 4. nach den §§ 636 , 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2123, 2022 BGBl. I S. 105