Artikel 63 - Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)

G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2024, abweichend siehe Artikel 137
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Artikel 63 Änderung des REIT-Gesetzes


Artikel 63 ändert mWv. 1. Januar 2024 REITG § 3, § 17

In § 3 Absatz 1 und in § 17 Absatz 3 Satz 3 des REIT-Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 18 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaften" ersetzt.



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