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Artikel 63 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 63 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


Artikel 63 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 SchwarzArbG § 2, § 5, § 6, § 6a, § 13, § 16

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 49 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 werden die Wörter „verantwortliche Stelle" durch das Wort „Verantwortliche" ersetzt.

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 wird das Wort „Weiterleitung" durch das Wort „Übermittlung" ersetzt.

bb)
In Satz 5 wird das Wort „weitergeleitet" durch das Wort „übermittelt" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

3.
In § 6 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Datenbestände" durch das Wort „Dateisysteme" ersetzt.

4.
§ 6a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

cc)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Bedingungen, die der übermittelnde Staat für die Verarbeitung der Daten stellt, sind zu beachten."

b)
In Absatz 6 wird das Wort „verwendet" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

5.
In § 13 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

6.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird das Wort „erforderlichen" durch die Wörter „erhobenen und übermittelten" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

c)
In Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „der verantwortlichen Stelle" durch die Wörter „des Verantwortlichen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 63 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 63 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 26 StV-DSAnpUG-EU Folgeänderungen
... des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zuletzt durch Artikel 63 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 478 Abs. 1 Satz 1 und 2" ...