§ 64
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlußfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Handwerksinnung betrifft.
interne Verweise§ 83 HwO ... Nummer 2 sowie Nummern 3 bis 5 und 7 bis 8, 3. §§ 59, 62, 64 , 66 und 74, 4. § 39 und §§ 41 bis 53 des Bürgerlichen ...
§ 89 HwO ... 4. § 62 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3, 5. §§ 64 , 66, 67 Abs. 1 und §§ 73 bis 77. (2) Wird die Kreishandwerkerschaft ...
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