§ 65 - Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV)

§ 65 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 65 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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Zitierungen von § 65 RechVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 RechVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
§ 32 BerVersV Inkrafttreten, Aufhebung geltenden Rechts
... des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 27. Januar 1988 (BGBl. I S. 104), die zuletzt durch § 65 Satz 2 Nr. 2 der Verordnung vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3378) geändert worden ...


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